Allgemeine Informationen zum Kleinprojektefonds (KPF)
Der Kleinprojektefonds (KPF) ist ein spezielles Instrument für die Förderung kleiner Projekte mit lokaler und regionaler Bedeutung. Hauptziel eines Kleinprojektefonds ist es, die Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Organisationen, der öffentlichen Verwaltung sowie den BürgerInnen auf beiden Seiten der Grenze zu unterstützen und auszubauen. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen.
In der neuen INTERREG-Programmperiode Österreich – Tschechien 2021-2027 stehen seit 13.05.2024 für niederösterreichische Antragsteller insgesamt zwei Kleinprojektfonds zur Verfügung: Kleinprojektefonds im Bereich „people-to-people“ und neu: Kleinprojektefonds im Bereich „Kultur und Tourismus“.
Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte beider Fonds ist Freitag, 14.02.2025, 14:00 Uhr.
Die Projektpartner müssen aus dem Programmgebiet von Interreg Österreich-Tschechien 2021-2027 kommen. Dieses umfasst:
• Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf, Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland/Nordteil, (Wien).
• Tschechien: Jihočeský kraj, Kraj Vysočina a Jihomoravský kraj.
Der Fördersatz liegt bei maximal 80 % der förderbaren Projektkosten. Projektanträge stellen können Verbände, Vereine, Gemeinden, Schulen, Universitäten usw. gemeinsam mit einem tschechischen Partner.
KLEINPROJEKTEFONDS KULTUR UND TOURISMUS
Ziel ist es, Kleinprojekte zu fördern, welche die Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Innovation und Inklusion stärken sowie das kulturelle und touristische Angebot im jeweiligen grenzüberschreitenden Standort ergänzen, um ein einheitliches und umfassendes Produkt zu bilden.
Beispielhafte Aktivitäten:
• Restaurierung und Revitalisierung von Denkmälern im grenzüberschreitenden Kontext
• Unterstützung der Entwicklung von Museen, Ausstellungen, Galerien und Bibliotheken
• Digitalisierung des Angebots (Apps, Website)
• Marketingmaßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus
• Qualitätsverbesserung bestehender Themenwege (z.B. Beschilderung Rad-, Wander- und Reitwege)
Maximale Förderhöhe pro Projekt: 40 000 EUR
Verbindliches Dokument für die Durchführung des Kleinprojektes
Handbuch für die Kleinprojektefonds
Antragsstellung
Eine Antragstellung für den Kleinprojektefonds Kultur & Tourismus erfolgt mittels eines elektronischen Antragsformulars: https://fmp.silvanortica.com
Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte ist Freitag, der 14.02.2025, 14:00 Uhr.
Projektbeispiel – ausgefülltes Antragsformular und Kostenplan zur Ansicht
Beilagen zum Antrag
Bewertung von Kleinprojekten
Eingereichte Kleinprojekte werden einer formalen Kontrolle und in weiterer Folge einer Kontrolle der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung unterzogen. Informationen zu den Bewertungskriterien:
Umsetzung und Publizität von Kleinprojekten
Kommunikationsarbeit ist ein integraler Bestandteil der Projektumsetzung, die zur Erreichung der projektspezifischen Ziele beiträgt und Auswirkung auf die Aktivitäten und Qualität des Projektes hat.
Projektabschluss und Dokumentation
Nach Projektabschluss muss der Projektträger innerhalb von 30 Kalendertagen elektronisch einen Projektbericht inkl. der verpflichtenden Anhänge an den KPF-Verwalter übermitteln.
Weitere ergänzende Dokumente
Das verbindliche Dokument ist das KPF-Handbuch einschließlich aller Anhänge. Wenn ein konkreter Punkt nicht angeführt ist, unterliegt der KPF den Bestimmungen der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln, sowie den Regeln in der Dokumentation des Programms.
Als Anregung für grenzüberschreitende Kleinprojekte wurden aus der vergangenen Programmperiode zwei Publikationen herausgegeben: