Seit diesem Schuljahr gibt es auch in Perschling in Niederösterreich eine Schulstraße vor der örtlichen Volksschule. Eine Verordnung dieser, die auf eine Verkehrsberatung durch Waltraud Wagner des Mobilitätsmanagement Niederösterreich folgte, sorgt nun für ein verkehrsberuhigtes Schulumfeld.
Die Schulstraße – Ein Instrument, dass überall funktionieren kann
Mit der 33. StVO Novelle wurde die Schulstraße in Österreich gesetzlich verankert. Damit eröffnet sich eine neue Möglichkeit für Städte, Gemeinden und Schulen aktive Mobilität im Schulumfeld zu stärken. Schulstraßen gab es eigentlich schon davor, mit einfachen Zufahrtsbeschränkungen zu bestimmten Zeiten. In Perschling wird die Schulstraße nach anfänglichen Bedenken der Anrainerinnen und Anrainer gut angenommen. Die Schulstraße Perschling ist ein Vorzeigebeispiel, dass Schulstraßen überall ein Instrument für Verkehrsberuhigung im Schulumfeld sein können. Toll ist, dass es jetzt – nach der Einführung – auch ohne Scherengitter und Personal funktioniert.
Die Schulstraße – was ist das genau?
Bei einer Schulstraße wird die Fahrbahn ca. 30min vor Schulbeginn bzw. Schulende für den Autoverkehr gesperrt und stattdessen für Kinder und Jugendlichen geöffnet. Diese Maßnahme trägt zu mehr Verkehrssicherheit im Schulumfeld bei!
Gemäß StVO gelten in einer Schulstraße während der verordneten Zeiten folgende Bestimmungen:
- Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt im Umfeld von Bildungseinrichtungen. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.
- Gehen ist auch auf der Fahrbahn erlaubt.
- Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
- Es wird empfohlen den Straßenabschnitt mechanisch abzusperren, etwa mit Pollern oder Scherengittern. Außerhalb der verordneten Zeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
- Seit 1. Juli 2024 gibt es Erleichterungen, da nun der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin Schulstraßen auf Gemeindestraßen selbst verordnen darf. Davor waren die Bezirkshauptmannschaften noch zuständig.
- Das Straßenschild Schulstraße kennzeichnet deutlich den Beginn und das Ende einer Schulstraße.
Die Schulstraße – gibt es auch anderswo
Über den Tellerrand geblickt, werden Schulstraßen immer öfters verordnet. Nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in Graz und in der Stadt Mechelen in Belgien haben wir Schulstraßen entdeckt. In Graz hat die bundesweite Arbeitsgruppe „AG Gehen“ eine funktionierende Schulstraße vor der VS Nibelungen besucht. Die Schulstraße ist auch ein Teilbereich des Leitprojektes mit dem Titel „Verkehrskonzept Schulen Puntigam-Nippelgasse“ im Masterplan Gehen der Stadt. In Mechelen wurde bereits 2017 mit der Verordnung der Schulstraße begonnen und beim Pilotprojekt gleich mehrere Straßenzüge mit einem Gitter abgesperrt. Ergänzend weist die lila-gelbe Säule, mit dem Oktupus verstärkt, auf eine Tempo 30 Zone im Schulumfeld hin – eine Maßnahme des „Oktupusplan“ – einer Verkehrssicherheitsinitiative der Fußgeherbewegung in Belgien.