Radverkehr
Radverkehr

Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße kommt zum Einsatz, wenn eine eigene Radfahranlage nicht sinnvoll bzw. aus Platzgründen nicht möglich ist. Eine Fahrradstraße ist v.a. dann geeignet, wenn wenig motorisierter Verkehr zu erwarten ist.

Sie muss mindestens 4 m breit sein und eine hohe Qualität für Radfahrende bieten. Diese haben in Fahrradstraßen Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr, ausgenommen davon sind Hauptstraßen (Vorrangstraßen) und Straßen mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

StVO-Regeln einer Fahrradstraße

  • Radfahrende haben Vorrang.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Die höchst zulässige Fahrgeschwindigkeit ist 30 km/h.
  • Der motorisierte Verkehr darf nur zufahren oder queren, aber nicht durchfahren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wollen Sie in Ihrer Gemeinde eine Fahrradstraße umsetzen, dann fragen Sie unter post.ru7@noel.gv.at um eine kostenlose Verkehrsberatung mit Angabe Ihres Anliegen an und unsere Verkehrsberaterinnen und Verkehrsberater machen sich mit Ihnen eine Vor-Ort Termin aus.

Details zum Nachlesen zur Fahrradstraße befinden sich in der StVO.

Ihr Ansprechpartner für Ihre Gemeinde

Bratislava
Bratislava
Bratislava
Mag. Christian Berger
Mag.
Christian
Berger
Berater Fachbereich Europa
+43 676 88591329
christian.berger@noeregional.at
Schlossstraße 1
2801
Katzelsdorf
Zwölfaxing
Bruck an der Leitha
Industrieviertel
Isabella Grosinger BSc
Isabella
Grosinger
BSc
Mobilitätsmanagerin
+43 676 88591241
isabella.grosinger@noeregional.at
Schlossstraße 1
2801
Katzelsdorf