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Haftungsfragen beim Rad- & Fußverkehr –  Weiterbildung „Smart mobil“ ging in 7. Runde

Das Mobilitätsmanagement Niederösterreich veranstaltete für NÖ Mobilitätsgemeinden heuer bereits zum 7. Mal sein bewährtes Fortbildungsformat „Smart mobil“. Diesmal ging es um das Thema „Angebotsschaffung von Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur - Gemeindeaufgaben und Haftungsfragen“.
Smart mobil 7 - Arbeitsgruppe im Praxisteil
Smart mobil 7 - Arbeitsgruppe im Praxisteil

Das Mobilitätsmanagement Niederösterreich der NÖ.Regional veranstaltete für NÖ Mobilitätsgemeinden heuer bereits zum 7. Mal sein bewährtes Fortbildungsformat „Smart mobil“. Diesmal ging es um das Thema „Angebotsschaffung von Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur – Gemeindeaufgaben und Haftungsfragen“. Gemeindevertreter hatten dabei 3x – in Guntramsdorf, Amstetten und Horn – die Chance teilzunehmen. Quer übers ganze Land verteilt wurde so durch Fachinputs theoretisches Wissen zu Gesetzeslage und Haftungsfragen bei der Angebotsschaffung im Rad- und Fußverkehr zu informiert. Mehr als 100 Gemeindevertreter nahmen diese Möglichkeit tatsächlich wahr.

„Ich freue mich außerordentlich, dass das Angebot so gut angenommen wird. Die motivierte und rege Teilnahme zeigt deutlich, dass Rechts- und Haftungsfragen, gerade und v.a. in Zeiten der Budgetknappheit ein wichtiges Anliegen in Gemeinden ist. Mit der Weiterbildungsveranstaltung „Smart mobil“ sind die Gemeindevertreter nun mit dem erforderlichen Fachwissen gerüstet“, so Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer.

Gemeindeaufgaben und Rechtsprechung

Aktive Mobilität liegt in aller Munde – ob zu Fuß gehen, mit dem Roller fahren oder den Berg mit dem E-Bike erklimmen: man treibt Sport und bleibt fit dabei. Zur Steigerung des Fuß- und Radverkehrs müssen seitens Gemeinden jedoch entsprechende Angebote geschaffen werden. So sind sie für den Wegebau genauso zuständig wie für die Bewerbung und Instandhaltung. Welche Oberflächenbeschaffenheit und -gestaltung sind jedoch am sichersten? Wer haftet im Schadensfall? Eignen sich Güterwege genauso für den Radverkehr? Wie ist die Rechtsprechung bei der Wegehalterhaftung? Modul 7 von „Smart mobil“ ging mit einem umfassenden Rahmenprogramm diesen und anderen Fragestellungen nach, um die oftmals gegebene Verunsicherung seitens Gemeinden bei der Angebotsschaffung von Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur auszuräumen. Zugleich wurden Möglichkeiten aufgezeigt, was die Gemeinden noch tun können, um die aktive Mobilität innerhalb ihrer Gemeindegrenzen und darüber hinaus zu fördern.

Bei Smart mobil
Durch gemeinsames Tun und theoretisches Fachwissen wurden Fragen beantwortet und Möglichkeiten aufgezeigt.

Theorie und Praxis aus einer Hand bei Smart mobil

Theoretisches Wissen gab es durch Experten-Inputs seitens BMIMI, KFV, Mobilitätsmanagements NÖ, der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten und der Gruppe Straße des Landes NÖ vom Vormittag. Dieses wird dann am besten verinnerlicht, wenn es auch umgehend umgesetzt wird. Die Teilnehmer hatten deshalb die Möglichkeit, das erworbene Wissen durch praktische Übungen am Nachmittag gleich zu vertiefen.

Referentinnen und Referenten von Smart mobil 7
Referentinnen und Referenten von Smart mobil, Modul 7 , (c) Stadtgemeinde Amstetten

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