Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) für alle NutzerInnen uneingeschränkt zugänglich zu machen.

Die Website www.noeregional.at der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH  ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wir sind Ihnen dankbar für Hinweise, sollten Sie auf Barrieren und Mängel bei der Nutzung stoßen. Bitte geben Sie uns diese Mitteilungen und Anregungen idealerweise unter service@dorf-stadterneuerung.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website bekannt. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Subseiten oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen

Die Website wurde in dieser Form im Jänner 2024 in Betrieb genommen und wird seitdem laufend aktualisiert und erweitert. Seitdem wurden betreffend der Webzugänglichkeit viele Adaptierungen an Kontrastverbesserungen, Online Formularen, barrierefreien PDFs, Untertiteln bei Videos, Alternativtexten bei Bildern, etc. unternommen.

Kontakt:
NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at